Nachhaltigkeitsbericht kleiner und mittlerer Unternehmen: Was müssen Sie wissen?

Die Bedeutung der Nachhaltigkeit ist von einem Randthema, was es früher einmal war, zu einem wichtigen Kernpunkt in der Wirtschaft herangewachsen. Waren bis jetzt eher große Firmen davon betroffen, wird es inzwischen auch für kleinere und mittlere Betriebe immer wichtiger, nachhaltig zu wirtschaften. Sie werden nun durch die von der UN formulierten Ziele (SEG`s) und dem Green Deal (klimaneutrales Europa bis 2050) gezwungen, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Nachhaltigkeitsbericht

Die EU hat im März 2018 den Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums” beschlossen, das heißt, Finanzierungen müssen unter ökologischen, sozialen und ökonomischen Punkten geprüft werden. Dazu werden Unternehmen verpflichtet, in Zukunft die Nachhaltigkeit ihres Unternehmens offenzulegen.

Was kommt auf wen zu?

Es kommt ein enormer, bürokratischer Aufwand auf viele Unternehmen zu, da sie prüfen müssen, inwieweit ihre Firma ökologisch und nachhaltig agiert. Dies wird anhand vorgegebener Kriterien berechnet, die in der Taxonomieverordnung festgelegt sind. Die europäische Berichtspflicht für große, kapitalmarktorientierte Firmen (in Deutschland bekannt durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wird durch das von der EU-Kommission mit dem Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stark ausgeweitet. Demnach müssen Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitern ab dem Geschäftsjahr 2023, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung, und ab dem Geschäftsjahr 2026 auch kleinere und mittlere Firmen, die kapitalmarktorientiert sind, einen Bericht anfertigen. Kleine und mittelständische Unternehmen stehen somit erstmals auch vor der Aufgabe, solch einen Nachhaltigkeitsbericht anfertigen zu müssen.

Dieser Bericht ist eine nichtfinanzielle Erklärung, die veröffentlicht werden muss. Dazu verpflichtet die Sustainable-Finance-Taxonomie der EU alle Unternehmen, die unter diese Berichtspflicht fallen. Sie müssen den Anteil ihrer „ökologisch nachhaltig anzusehenden“ Geschäfte angeben. Dies schließt die Betriebsausgaben, die Investitionsausgaben und die Umsatzerlöse mit ein. Des Weiteren müssen Firmen mit mehr als 3000 Beschäftigten (ab 2024 mit mehr als 1000 Beschäftigten) zeigen, wie sie sicherstellen, dass die Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden. Dies schreibt ihnen das Sorgfaltspflichtgesetz vor.

Warum ist der Nachhaltigkeitsbericht so wichtig?

Für Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, werden sich die Bedingungen in Zukunft bei Finanzierungen verschlechtern, oder vielleicht wird ihnen sogar der Zugang zu Finanzierungen ganz verwehrt. Im Gegensatz dazu werden es Firmen, die nachhaltig agieren, leichter haben, Zugang zu Finanzierungen zu bekommen. In Finanzierungsgesprächen sollte man daher auf Fragen zur Nachhaltigkeit gut vorbereitet sein.

Ein weiterer Grund, sich mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ zu beschäftigen ist, dass europäische und nationale Förderprogramme in Zukunft möglicherweise mit den Kriterien der Taxonomie abgestimmt werden. Daher sollte man auf jeden Fall mögliche ESG-Risiken analysieren und Verbesserungen vornehmen. Auch wenn sie nur in Planung und noch nicht umgesetzt sind, ist es wichtig, sie zu dokumentieren, damit gegebenenfalls nachgewiesen werden kann, dass man sich mit diesem Thema bereits auseinandersetzt. Viele Ziele sind zudem weitgreifender und lassen sich nicht von jetzt auf gleich realisieren.

Gleichzeitig wird man durch nachhaltiges Handeln auch attraktiver für neue Mitarbeiter und neue Geschäftspartner, für die diese Thematik auch immer wichtiger wird.

Wie können sich Firmen diesem Thema nähern?

Die IHK für München und Oberbayern hat zusammen mit der Expertise von der Value Balancing Alliance (VBA) und Deloitte einen Leitfaden erstellt, der die wichtigsten fünf Punkte enthält. Mit diesem können sich Firmen erstmals in fünf Schritten an dieses Thema herantasten.

Diese fünf Schritte sind:

1. Status- und Umfeldanalyse

Am Anfang muss erst einmal definiert werden, wie Nachhaltigkeit individuell für die eigene Firma aussehen kann. Möchte man Vorreiter sein, oder reicht die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben?

2. Nachhaltigkeitsstrategie

Viele Firmen machen schon mehr in Sachen Nachhaltigkeit, als ihnen vielleicht bewusst ist und sie haben an verschiedenen Stellen schon Aufstellungen, die man nutzen kann. Eine Bestandsaufnahme aller ESG-konformen Aktivitäten und die Zuordnung zu den einzelnen Zielen ist deshalb auf jeden Fall sinnvoll.

3. Implementierung Nachhaltigkeitsmanagement (Schwerpunkt Berichterstattung)

Man sollte definieren, wer welche Verantwortlichkeit im Rahmen der Umsetzung nachhaltiger Strukturen hat. Ratsam wäre eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern aller Abteilungen der Firma. Vor allem aber aus den Bereichen Risikomanagement, Human Resources, Compliance, Umweltmanagement und Kommunikation. Sie sollten die Nachhaltigkeit im Unternehmen im Blick haben und vorantreiben

4. Berichterstattung

Die Daten werden vollständig und ineinandergreifend erhoben, bewertet und ein Nachhaltigkeitsbericht geschrieben, der gegebenenfalls nochmal extern von Experten geprüft wird.

5. Optimierung

Im Nachgang muss immer geprüft werden, was gut ist und was vielleicht noch Verbesserungspotenzial hat. Was sollte noch vorbereitet werden für den nächsten Bericht, der nun kontinuierlich angefertigt werden muss?

Auf dieser Webseite finden Sie nicht nur die fünf Schritte ausführlich erklärt, sondern auch Beispiele aus der Praxis und weitere Ratschläge zu diesem Thema.

https://www.ihk-muenchen.de/sustainablefinance

Auch wenn es bald diese Nachhaltigkeitsberichtspflicht geben wird, so bietet sie auch Chancen für Ihr Unternehmen, nämlich Chancen, die ohne diese Pflicht vielleicht ungenutzt geblieben wären.

(S. Adelhardt)

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