KI verantwortungsvoll nutzen: wichtige Hinweise für den sicheren Einsatz in Unternehmen

Die Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen bietet viele Vorteile, bringt jedoch auch bedeutende Herausforderungen mit sich. Neben der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -gesetzen sind auch die Qualität und Sicherheit der Daten, die Transparenz und Erklärbarkeit der KI-Algorithmen sowie die allgemeine Sicherheit der KI-Systeme entscheidend. Unternehmen müssen sich zudem mit ethischen Fragestellungen auseinandersetzen, um sicherzustellen, dass ihre KI-Anwendungen fair und diskriminierungsfrei arbeiten.
KI in Unternehmen, Datensicherheit

Bei der Integration und Nutzung von „KI“ in Unternehmen sind einige wichtige Aspekte zu beachten:

  1. Datenschutzrichtlinien und -gesetze: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Datenschutzrichtlinien und -gesetze einhalten. Dazu gehören beispielsweise die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union und vergleichbare Gesetze in anderen Regionen. Firmen müssen transparent sein über die Art der Daten, die sie sammeln und darüber, wie diese verwendet werden. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie die Zustimmung der Benutzer haben, wenn erforderlich.
  2. Datenqualität und -sicherheit: Die Qualität der Daten, die für KI-Anwendungen verwendet werden ist entscheidend. Unternehmen sollten sicherstellen, dass die verwendeten Daten korrekt, aktuell und für den beabsichtigten Zweck geeignet sind. Darüber hinaus müssen sie dafür sorgen, dass diese Daten sicher gespeichert und vor unbefugtem Zugriff geschützt sind.
  3. Transparenz und Erklärbarkeit: In vielen Fällen ist es wichtig, dass KI-Algorithmen transparent und erklärbar sind. Besonders wenn sie Entscheidungen treffen, die Auswirkungen auf Einzelpersonen haben können. Unternehmen sollten verstehen, wie diese Algorithmen funktionieren und in der Lage sein, deren Entscheidungsprozesse zu erklären.
  4. Sicherheit von KI-Systemen: Die Systeme selbst müssen so sicher sein, dass sie nicht von böswilligen Akteuren manipuliert oder gehackt werden können. Dies erfordert robuste Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich regelmäßiger Sicherheitsüberprüfungen und -updates.
  5. Verantwortung und Ethik: Unternehmen sollten sich der ethischen Konsequenzen des Einsatzes von KI bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Anwendungen keine diskriminierenden oder unfairen Ergebnisse produzieren. Die Implementierung von Mechanismen zur Überprüfung und Korrektur von Bias (Vorurteile, Verzerrungseffekte durch falsche Untersuchungsmethoden) ist entscheidend.
  6. Sicherheitsbewusstsein der Mitarbeiter: Mitarbeiter müssen für die Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit KI sensibilisiert und entsprechend geschult werden, um Phishing-Angriffen, Datenlecks und anderen Sicherheitsbedrohungen vorzubeugen.
  7. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung: Da sich die Bedrohungslandschaft ständig weiterentwickelt, ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutzrichtlinien regelmäßig überprüfen und aktualisieren, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Wie können Unternehmen all diese Aspekte in die Praxis umsetzen?

Ein erster Schritt ist es, alle Mitarbeitenden vor dem Einsatz von KI zu schulen. Hierbei sollte genau festgelegt werden, wer Zugriff auf KI-gestützte Systeme und -Anwendungen erhält und wie diese genau zu nutzen sind. Besonders auf das Thema Urheberrecht muss hier eingegangen werden. Denn bereits beim Input in ein solches System spielt es eine Rolle, woher die Daten (Texte, Bilder, Code…) kommen die verwendet werden, und wer die Rechte daran hat. Schon die Speicherung von Daten für das KI-Training könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Eine wichtige Frage ist auch: Fallen KI-generierte Inhalte unter das Urheberrecht? Hierzu schreibt das Bundesministerium für Justiz: „Geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen. Rein KI-basierte Inhalte genießen daher keinen urheberrechtlichen Schutz, da sich die Arbeitsweise der KI der Kontrolle des Nutzers entzieht. Auch lässt sich der erzeugte Inhalt nur bedingt steuern: Es entstehen damit Texte oder Bilder, die keinen Urheber im rechtlichen Sinne haben. Allenfalls käme eine Urheberschaft des Nutzers der KI in Betracht, wenn sich die Software lediglich als Hilfsmittel darstellt und ihr Einsatz im Entstehungsprozess des Werks von untergeordneter Bedeutung ist…“ (siehe: https://www.bmj.de/ künstliche Intelligenz und Urheberrecht) Sollten vorbestehende Werke allerdings im KI-Ergebnis erkennbar sein, muss man die Erlaubnis des Rechteinhabers einholen.

Unternehmen sollten einen KI Beauftragten ernennen, der die Entwicklungen im Blick behält und so jederzeit reagieren und die richtigen Handlungen anstoßen kann. Vor allem beim Thema Cyberkriminalität sollte man sich auf häufigere und technisch versiertere Attacken einstellen und die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen dahingehend permanent anpassen und ausbauen.

Die Zukunft im Bereich der künstlichen Intelligenz wird wohl noch zahlreiche spannende Entwicklungen und Fortschritte bringen. Sie sind dynamisch und vielfältig und es wird erwartet, dass sie in den nächsten Jahren tiefgreifende Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und auf den Alltag haben werden. (H. Binner)

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