Insolvenz droht? – Sofort handeln!

In den heutigen, turbulenten Zeiten kann es schnell passieren, dass Unternehmen Insolvenz anmelden müssen, obwohl sie eigentlich einen guten operativen Kern haben und auch wirtschaftlich gut aufgestellt sind. Durch verschiedene Faktoren, wie z.B. offene Forderungen, oder Lieferengpässe bei Rohstoffen, können Unternehmen jedoch so ins Straucheln geraten, dass es für sie keine andere Chance gibt, als die Anmeldung zur Insolvenz.
Rettung vor Insolvenz

Eine Insolvenz kann verschiedene Ursachen haben. Meist liegt es an einer Kombination aus diversen Umständen, nämlich Liquiditätsprobleme aus Lieferengpässen, Forderungsausfällen, oder vorausgegangenen Verschuldungen. Insolvenzen werden oft zu früh angemeldet, damit der Geschäftsführer nicht persönlich für eine Insolvenzverschleppung haftbar gemacht werden kann. Trotzdem wird dieser Zustand oft als Scheitern des Unternehmers betrachtet. Eine Insolvenz ist aber kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Im Gegenteil, wenn man es geschickt anstellt, bietet sie die Möglichkeit einer Neuausrichtung, aus der man gestärkt hervorgehen kann.

Was sollte man am besten unternehmen, wenn man genau dieses Problem hat? Schnelles Handeln ist unverzichtbar, da der Handlungsspielraum immer geringer wird, je länger man wartet. Die Prüfung der möglichen Optionen beansprucht nämlich einiges an Zeit. Gut ist, dass im Jahr 2012 das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) eingeführt wurde. Demnach darf ein Insolvenzverfahren, egal ob es in Form eines Schutzschirmverfahrens, oder in Eigenverwaltung durchgeführt wird, nicht hoffnungslos sein. Ob eine gerichtliche, oder eine außergerichtliche Sanierung in Frage kommt, ist abhängig von der aktuellen Situation und den Gegebenheiten.

Bei fehlender Liquidität wird die Neuausrichtung schwierig!

Zu allererst muss geprüft werden, welche Ursachen schuld an den Problemen sind und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die strategische Ausrichtung, oder die Strukturen und Prozesse zu optimieren. Um daraufhin Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, werden ausreichend liquide Mittel benötigt. Diese sind im fortgeschrittenen Stadium einer Unternehmenskrise allerdings meist nicht mehr verfügbar, da die Gläubiger aus Angst, ihr Geld zu verlieren, spätestens bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Geldhahn zudrehen. Wie also diesen Teufelskreis durchbrechen?

Um an ausreichend Kapital zu kommen, müssen auch neue Wege gefunden werden. Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist die rein objektbezogene Finanzierungsform Sale & Lease back von gebrauchten Maschinen und Produktionsanlagen eine innovative Möglichkeit der Liquiditätsbeschaffung. Viele Unternehmen verfügen über bezahlte Maschinen. Diese stillen Reserven kann man auflösen, indem man sie an einen Leasinggeber wie die TRS – Technology Refresh Services AG verkauft und sie anschließend wieder zurück least. So hilft man sich selbst und hat wieder genügend Geld, um zwingend notwendige Restrukturierungsmaßnahmen durchführen zu können. Die dann fälligen Leasingraten werden aus den zukünftig erwirtschafteten Umsätzen bezahlt.

Wie läuft eine SLB Finanzierung ab?

Am Anfang reicht die Übermittlung verschiedener Unterlagen, wie die Bilanzen, die GuV und der detaillierte Anlagespiegel, damit der Leasinggeber einschätzen kann, über welche Reserven das Unternehmen verfügt und ob die Maschinen werthaltig genug für eine Sale and Lease back Finanzierung sind. Nach der Sichtung folgt eine vorläufige Bewertung des Anlagevermögens und ein erstes indikatives Angebot. Wird man sich einig, wird der Zeitwert der Maschinen von einem Gutachter geschätzt. Vom Unternehmer werden danach nochmal einige Unterlagen benötigt und im Falle eines Insolvenzverfahrens müssen noch Absprachen mit dem Insolvenzverwalter getroffen werden. Auch Sicherheitsfreigaben durch absonderungsberechtigte Gläubiger aus Raum-, oder Einzelsicherungsübereignungsverträgen, Zubehörhaftung, oder Vermieterpfandrecht sind bei Bedarf erforderlich.

Sind alle Unterlagen eingegangen und haben der Gläubigerausschuss, die eigenverwaltenden Schuldner, oder der Sachverwalter zugestimmt, sind alle Hürden genommen und der Vertrag kann abgeschlossen werden. Die Maschinen werden an den Leasinggeber verkauft und zurück geleast. Der große Vorteil ist, dass der Unternehmer ohne Unterbrechung weiter produzieren kann, da die Anlagen trotz Verkauf weiter in seinem Unternehmen verbleiben.

Es erfolgt meist eine Bilanzverkürzung durch den Verkauf der Maschinen und den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Leasinggeber. Gleichzeitig bringt der Verkauf der Maschinen das dringend benötigte Kapital. Dieses Geld wirkt sich unmittelbar positiv auf die Fortführungsprognose im Rahmen des Insolvenzplans aus, was wiederrum dazu beitragen kann, sowohl das Gericht, als auch die Gläubiger zu überzeugen. Der Insolvenzplan ist in der Regel die Basis für eine Unternehmenssanierung im Rahmen des Insolvenzrechts, und kann zu einer umfassenden Unternehmensstabilisierung beitragen, wenn gewisse Vorgaben erfüllt werden. Unterstützt wird die gerichtliche Sanierung durch gedeckelte Sozialpläne für die Mitarbeiter, Sonderkündigungsrechte für unwirtschaftliche Verträge und vor allem durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit.

Bei Banken steht immer die Bonität des Unternehmens im Mittelpunkt, wenn ein Kredit benötigt wird. Sale and Lease back hingegen ist ein asset-basierter Finanzierungsbaustein, bei dem die Wertigkeit und die Austauschbarkeit der Maschine im Vordergrund stehen und die Bonität eine untergeordnete Rolle spielt. In Sanierungs- und Restrukturierungssituationen kann dies sehr attraktiv sein.

Sale and Lease back ist ein überzeugender Weg raus aus der Insolvenz und zwar mit einer Finanzierung aus eigener Kraft. So kann ein erfolgreicher Neustart gelingen. (S. Adelhardt)

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