Insolvenzplan im Insolvenzverfahren – Unternehmen sanieren und erhalten
Im Rahmen des Insolvenzrechts dient der Insolvenzplan als Basis für die Unternehmenssanierung. Er ist ein Sanierungsplan, der auf der Insolvenzverordnung mit ihren speziellen Anforderungen aufbaut und ein Unternehmen als solches erhalten soll. Dabei geht es vor allem darum festzustellen, ob das Unternehmen sanierungswürdig ist. Das heißt, es muss möglich sein, eine dauerhafte Rentabilität durch Anpassung von Kosten, Abläufen und Strukturen zu schaffen. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, kann der Insolvenzplan eine Stabilisierung unterstützen. Die Chancen für einen Neuanfang stehen außerdem gut, wenn die Gläubiger der Sanierung zustimmen.
Wie bei jedem Sanierungsprozess besteht eine besondere Schwierigkeit darin, ohne Unterbrechung genügend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Diese werden zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebes und die wirtschaftliche Gesundung des Unternehmens gebraucht. Für Hausbanken ist es oft schwierig Insolvenzpläne zu finanzieren, da sie oft einer der Hauptgläubiger sind und kaum weitere Mittel zur Verfügung stellen können.
Vertragspartner bei der Finanzierung im Insolvenzverfahren wird der eigenverwaltende Schuldner oder der Sachwalter (wird bei Insolvenz in Eigenverwaltung anstelle des Insolvenzverwalters bestellt). Das frische Kapital fließt entweder in die Masse oder kann, nach Erfüllung der Auflagen des Insolvenzplanes, beim „Rückerwerb“ des Unternehmens als eine Art Akquisitionsfinanzierung (Finanzierung des Unternehmenskaufes) für den eigenverwaltenden Schuldner oder einen anderen Käufer genutzt werden.
Sale and Lease back als bankenunabhängige Finanzierungsalternative
Hier kommt Sale and Lease back als bankenunabhängige Finanzierungalternative ins Spiel. Vor allem Unternehmen, die über werthaltige und universell einsetzbare Maschinen und Anlagen verfügen können neue Liquidität gewinnen. Sie haben die Möglichkeit, mit einer Sale and Lease back Lösung, auf ihre eigenen Ressourcen zurück zu greifen. Diese Geldmittel können dann zur Finanzierung des Insolvenzplanes genutzt werden und wirken sich direkt positiv auf die Fortführungsprognose aus. So wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Gericht und die Gläubiger zu überzeugen. Die Werthaltigkeit des Maschinenparks spielt hier die Hauptrolle, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens tritt in den Hintergrund.
Sale and Lease back (auch SLB) eignet sich besonders für Firmen aus der Baubranche, dem produzierenden oder verarbeitenden Gewerbe und dem Maschinen-, Anlagen- und Werkzeugbau. Sind genügend werthaltige Güter vorhanden, werden diese vorläufig bewertet und wir als Leasing-Gesellschaft geben ein erstes indikatives Angebot ab. Ein Gutachter prüft diese Güter und bestimmt den Zeitwert, dieser bildet die Grundlage im Sale and Lease back Vertrag.
Bei SLB in der Insolvenz gibt es eine Besonderheit zu beachten
Bei einem Insolvenzverfahren gibt es die Besonderheit, dass zusätzliche Absprachen mit dem Insolvenzverwalter und entsprechende Freigaben von Sicherheiten nötig sein können. Nach Übermittlung aller Unterlagen (diese sind je nach Situation unterschiedlich) sowie der Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages durch den Unternehmer – beziehungsweise den Sachwalter, und dem Gläubigerausschuss – kann eine relativ schnelle Abwicklung erfolgen.
Auf diese Weise kauft die TRS AG als Leasing-Gesellschaft die Maschinen und verleast sie direkt an das Unternehmen zurück. So können alle Aufträge weiterhin bearbeitet werden und es kommt zu keiner Unterbrechung. Die Maschinen bleiben an Ort und Stelle. Mit dem frischen Kapital kann sich die Firma auf den Insolvenzplan konzentrieren, Schulden zurückzahlen oder, falls nötig, Modernisierungsmaßnahmen durchführen. (H. Binner)