Der Zinseszins ist nichts anderes als die Verzinsung von Zinsen. Fällige Zinsen werden dabei nicht an den Gläubiger ausbezahlt, sondern zusammen mit dem Kapital weiter verzinst. Kapital, Zins und Zinseszins werden dann am Ende der vereinbarten Laufzeit an den oder die Gläubiger ausbezahlt. Ein früher gängiges Wertpapier welches auf dieser Verzinsung basierte waren z.B. die Bundesschatzbrief Typ B.

Die Formel für den Zinseszins lautet:
Anfangskapital x (1+Zins)^Jahre

Hinweis: ^ist das Zeichen für „hoch“

Beispiel:
10.000 € werden in einem zweijährigen Wertpapier für 4% angelegt. Die Zinsen werden nicht ausgeschüttet, sondern dem Zinseszins unterworfen und zusammen mit dem Kapital am Ende der Laufzeit ausbezahlt.
10.000 € x (1 +(4/100)^2 = 10.000 € x 1,04^2 = 10.816 €

Hintergrundinformation:
Es gab auch den Bundesschatzbrief des Typs A. Hier wurden die Zinsen, im Gegensatz zum Typ B, jährlich an den oder die Gläubiger ausgeschüttet.

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