Beim Direktleasing wird der Leasingnehmer durch direkte Ansprache gewonnen. Ein Leasingvertrag wird unmittelbar zwischen den beiden Parteien geschlossen ohne die Einbeziehung einer dritten Gesellschaft wie beispielsweise einer Bank oder einem Makler. Diese Leasingart ist auch unter dem Begriff Vendorleasing bekannt (Leasing zwischen dem Hersteller und dem Leasingkunden)

Beim Bankenleasing wird der Leasingnehmer durch seine Bank auf das Leasingangebot der Bankengruppe aufmerksam gemacht. Ein Leasingverhältnis entsteht zwischen der Bankengruppe und dem jeweiligen Leasingnehmer.

Beim Vertriebsleasing wird der Leasingnehmer durch Einschaltung der Lieferanten der Investitionsgüter gewonnen. Ein Leasingverhältnis entsteht zwischen dem Lieferanten meist in Kooperation einer partnerschaftlichen Leasinggesellschaft. Der Leasingnehmer wie auch der Lieferant profitieren vom gemeinschaftlichen Leasingverhältnis durch den Vertriebsansatz.

Beim Makler- und Vermittlerleasing wird der Leasingnehmer über selbständige Leasingvermittler oder Leasingmakler angesprochen. Mehrere Leasinggesellschaften und Bankengruppen werden dabei häufig in Betracht gezogen.

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