Das Umsatzkostenverfahren ist eine weitere (siehe Gesamtkostenverfahren) Möglichkeit zur Erfolgsermittlung bei Unternehmen.
Der Erfolg wird ermittelt, indem die Kosten des Umsatzes von den Umsatzerlösen (also quasi eine Art Deckungsbeitragsrechnung) abgezogen werden.
Bestandsveränderungen müssen hier, im Gegensatz zum Gesamtkostenverfahren, nicht berücksichtigt werden. Das Schema für das Umsatzkostenverfahren ist für große Kapitalgesellschaften in § 275 Abs. 3 HGB vorgegeben.
Darstellung in der GuV:
Umsatzerlöse
– Herstellkosten der zur Erzielung des Umsatzes erbrachten Leistungen
= Bruttoergebnis vom Umsatz
– Vertriebskosten
– Allgemeine Verwaltungskosten
+ Sonstige betriebliche Erträge
– Sonstige betriebliche Aufwendungen
+ Erträge aus Beteiligungen
+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
+ Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
– Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
– Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
+ Außerordentliche Erträge
– Außerordentliche Aufwendungen
= Außerordentliches Ergebnis
– Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
– Sonstige Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag