Beim Teilamortisationsvertrag decken die während der Laufzeit zu leistenden Leasingraten nicht die vorgenannten Kosten und den Gewinn. Es wird bei Leasingbeginn ein bestimmter Restwert festgelegt, der am Ende des Leasing-Vertrages noch erbracht werden muß und dann letztlich zur Vollamortisation führt.