Die sogenannten Opportunitätskosten sind der Nutzenentgang der „zweitbesten“ Alternative.
Diese Erklärung kann man am besten mit einem Beispiel verdeutlichen:
Die im Unternehmen unentgeltlich mitarbeitende Ehefrau des Unternehmers könnte als Angestellte in einem anderen Unternehmen 2.500 EUR pro Monat verdienen. In der Kalkulation des Unternehmens ist deshalb dieser Wert als kalkulatorische Kosten zu berücksichtigen.