Dieser Begriff faßt das Leasing beweglicher Objekte, also das Auto-, Maschinen- und Computerleasing zusammen und grenzt sich vom Immobilienleasing sowie dem Betriebsvorrichtungsleasing, einer Mischform, ab.
Das Mobilienleasing ist z.B. im privaten Bereich verbreitet. Wenn Privatleute statt eines KFZ-Kaufes einen PKW leasen, spricht man von Mobilienleasing.
Im gewerblichen Bereich ist das Mobilienleasing seit Jahren anerkannt und weit verbreitet. Hintergrund können unter anderem steuerliche Gründe, Schonung der finanziellen Reserven oder auch die einfache Rückgabe des Leasinggegenstandes nach Ablauf der Leasingdauer sein.