Beim Vollamortisationsvertrag deckt die Summe der Leasingraten während der Laufzeit sämtliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und sonstige Aufwendungen des Leasinggebers, einschließlich der Finanzierungskosten und seinen Gewinn. Beim Teilamortisationsvertrag decken die während der Laufzeit zu leistenden Leasingraten nicht die vorgenannten Kosten und den Gewinn. Es wird bei Leasingbeginn ein bestimmter Restwert festgelegt, der am Ende des Leasing-Vertrages noch erbracht werden muß und dann letztlich zur Vollamortisation führt.