Das Leasingobjekt ist immer ein physisch vorhandenes Objekt (also z. B. ein Gerät oder eine Maschine). Aus dem Wert dieser Objekte (z. B. der Anschaffungswert oder der Buchwert) wird die Leasingberechnungsgrundlage ermittelt. Das Leasingobjekt wird vom Leasinggeber an den Leasingnehmer verleast.