Ein Leasinggeber finanziert ein Leasingobjekt (Immobilie, Maschine, Equipment, Fahrzeug…) und bindet es in einen Leasingvertrag ein. Der Leasingnehmer (bzw. Kunde) nutzt das Leasingobjekt gegen ein monatliches Leasingentgelt. Üblicherweise verbleibt das Leasinggut im Eigentum des Leasinggebers.