Die Investitionszulage ist eine staatliche Subvention in Deutschland, durch die Investitionen in bestimmte Regionen gelenkt werden sollen. Diese genannte Gebiete werden auch Fördergebiete genannt. Fördergebiet sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand vom 3. Oktober 1990. Zudem können bestimmte Immobilienleasingobjekte unter 1,5 Millionen € gefördert werden, da Objekte unter 1,5 Millionen € für das Immobilienleasing sowohl für den Leasingnehmer, als auch für die Leasinggesellschaft nicht rentabel sind.