Die Illiquidität ist das Gegenteil der Liquidität. Ist die Liquidität eines Unternehmens < 0, so liegt eine Illiquidität vor. Die Illiquidität ist, neben der bilanziellen Überschuldung, ein häufiger Insolvenzgrund.
Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft muss die Liquidität seiner, von ihm vertretenen, Gesellschaft stets im Blick haben. Nach GmbH-Gesetz (GmbHG) §§ 64 und 84 muss ein Geschäftsführer spätestens drei Wochen nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden. Innerhalb dieser Frist hat er die Möglichkeit die notwendigen Mittel für das Unternehmen aufzutreiben und damit den Fortbestand des Unternehmens sicherzustellen.