Der bilanzielle Wertansatz für Herstellungskosten für fertige und unfertige Erzeugnisse weicht nicht nur von den kalkulatorischen Herstellkosten ab, sondern wird auch in der Steuer- und der Handelsbilanz unterschiedlich gehandhabt.
Beispiele zur Bewertung von Herstellkosten in Steuer- und Handelsbilanz:
- Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung: Ansatzpflicht in der Steuerbilanz; Ansatzpflicht in der Handelsbilanz
- Materialgemeinkosten und Fertigungsgemeinkosten: Ansatzpflicht in der Steuerbilanz; Ansatzwahlrecht in der Handelsbilanz
- Verwaltungskosten: Ansatzwahlrecht in der Steuerbilanz; Ansatzwahlrecht in der Handelsbilanz
- Vertriebskosten: Ansatzverbot in der Steuerbilanz; Ansatzverbot in der Handelsbilanz