Das Gesamtkostenverfahren in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ist eine Möglichkeit den Erfolg des Unternehmens darzustellen.
Beim Gesamtkostenverfahren werden von den gesamten Erträgen die gesamten Aufwendungen abgezogen. Für Kapitalgesellschaften sieht § 275 Abs. 2 HGB ein detailliertes Schema vor. An diesem Schema können sich auch Firmen mit anderer Rechtsform orientieren.

  1. Umsatzerlöse
  2. Bestandsveränderungen
  3. andere aktivierte Eigenleistungen
  4. Sonstige betriebliche Erträge = Leistung des Unternehmens
  5. Materialaufwand
  6. Personalaufwand
  7. Abschreibungen (AfA)
  8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
  11. Sonstige Zinsen und Erträge
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  14. außerordentliche Erträge
  15. außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis
  16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  17. Sonstige Steuern
  18. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

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