Das Gesamtkostenverfahren in der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) ist eine Möglichkeit den Erfolg des Unternehmens darzustellen.
Beim Gesamtkostenverfahren werden von den gesamten Erträgen die gesamten Aufwendungen abgezogen. Für Kapitalgesellschaften sieht § 275 Abs. 2 HGB ein detailliertes Schema vor. An diesem Schema können sich auch Firmen mit anderer Rechtsform orientieren.
- Umsatzerlöse
- Bestandsveränderungen
- andere aktivierte Eigenleistungen
- Sonstige betriebliche Erträge = Leistung des Unternehmens
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen (AfA)
- Sonstige betriebliche Aufwendungen
- Erträge aus Beteiligungen
- Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
- Sonstige Zinsen und Erträge
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- außerordentliche Erträge
- außerordentliche Aufwendungen = außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- Sonstige Steuern
- Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag