Die Gemeinkosten, oder auch indirekte Kosten genannt, sind die Kosten, die einem Kostenträger (z.B. Produkt oder Auftrag – Siehe Kosten- und Leistungsrechnung) nicht direkt zugeordnet werden können und deshalb mit Hilfe von Schlüsseln und Zuschlagsätzen dem Kostenträger zugerechnet werden müssen. Beispiele für indirekte Kosten sind Betriebsstoffe einer Maschine, Gehälter der Verwaltung. Diese Gemeinkosten nennt man auch echte Gemeinkosten des Kostenträgers.

Es gibt jedoch auch unechte Gemeinkosten. Diese sind Einzelkosten, die aus Wirtschaftlichkeits- oder Vereinfachungsgründen einem Kostenträger nicht direkt zugerechnet werden.

Beispiel für unechte Gemeinkosten:
Hilfsstoffe wie Leim für einen Tisch. Der Leim könnte zwar durch genaues Messen dem Kostenträger Tisch direkt zugeordnet werden, doch stünde der Aufwand des Messens in keinem sinnvollen Verhältnis zu den gewonnen Erkenntnissen.

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