Der Wert der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs kann, neben der 1 % Regelung, auch nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode mit dem auf die private Nutzung entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden. Die Fahrtenbuchmethode ist jedoch an strenge Vorgaben gebunden. Die Fahrtenbücher sind bei Betriebsprüfungen regelmäßig teil der Prüfung. Sollte das Fahrtenbuch nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, ist mit einer entsprechenden Nachzahlung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen zu rechnen.