Die sinngemäße Übersetzung von „Due Diligence“ lautet „der Sorgfalt entsprechend“. Ansonsten ist dem Autor keine verbindliche Definition des Begriffes bekannt. Allgemein verstanden wird unter Due Diligence die detaillierte und systematische Analyse von qualitativen und quantitativen Informationen und Daten eines Unternehmens mit dem Ziel, ein aussagefähiges Gesamtbild des Unternehmens zu erhalten.

Die Due Diligence unterteilt sich grob in drei weitere Unterbereiche:

  • Financial Due Diligence = Prüfung und Analyse der finanziellen und operativen Situation des Unternehmens
  • Tax Due Diligence = Prüfung der steuerlichen Situation (speziell Risiken) des Unternehmens
  • Legal Due Diligence = Prüfung aller wichtigen vertraglichen Punkte des Unternehmen (Bsp. bei einer GmbH ist der Übergang der GmbH Anteile, welcher notariell zu erfolgen hat, nachzuvollziehen)

Eine Due Diligence wird in der Regel durch den potentiellen Käufer eines Unternehmens(teil-)kaufes, eines Beteiligungserwerbes oder einer strategischen Beteiligung zur Ermittlung des Unternehmenswertes und zur Abschätzung der durch den Kauf für ihn entstehenden Risiken vorgenommen.

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