Das Bruttosozialprodukt einer Volkswirtschaft ist die Summe aller erstellten Güter und erbrachten Dienstleistungen in einer Periode. Der Buchwert der Leasingobjekte ergibt sich aufgrund erfolgter Abschreibungen, wobei in der Regel zwischen linearer und degressiver AfA-Methode gewählt werden kann. Gelegentlich wird auch der Barwert der ausstehenden Leasingforderungen als „Buchwert des Leasingvertrages“ bezeichnet.

Der (Rest-)Buchwert ist der verbleibende buchmäßige Wert eines Vermögensgegenstandes (z.B. Maschine oder KFZ) nach der Vornahme von Abschreibungen (AfA).

Der Restbuchwert errechnet sich wie folgt:
Anschaffungskosten / Abschreibungen = Restbuchwert

Der Buchwert darf nicht verwechselt werden mit dem Marktwert eines Vermögensgegenstandes.

Beispiel:
Der Buchwert eines durch eine Gesellschaft genutzten KFZ ist nach 5 Jahren beim Erinnerungswert von 1 EUR angelangt.
Das KFZ hat allerdings noch einen Marktwert von 5.000 €
Sollte die Gesellschaft das KFZ zum Marktwert verkaufen, so sind in der GuV „sonst. betriebl. Erlöse“ aus dem Verkauf von Anlagevermögen in Höhe von 4.999 € auszuweisen.

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