Unter einem Betriebsvorrichtungsleasing versteht man ein Leasingverhältnis, welches diesem Leasingobjekt entspricht. Als solche gelten nach der deutschen Rechtsprechung Gebäudebestandteile in einem Gewerbebetrieb, die einem vom Gebäude getrennten Zweck dienen. Sie können steuerrechtlich wie bewegliche Wirtschaftsgüter geleast werden. Betriebsvorrichtungen sind zum Beispiel Lade- und Lastenaufzüge, Ladeneinrichtungen, Fördervorrichtungen oder Hochregallager. Zur Bewertung von Verbräuchen (z.B. aus dem Lager, RHB) können die Anschaffungskosten, die Wiederbeschaffungskosten, feste Verrechnungspreise oder bilanzrechtliche Sammelbewertungsverfahren herangezogen werden.

Bilanzrechtliche Sammelbewertungsverfahren gibt es folgende:

  • FIFO – First in First out – älteste Vorräte werden zuerst verbraucht
  • HIFO – Highest in First out – die teuersten Vorräte werden zuerst verbraucht
  • LIFO – Last in First out – die neuesten Vorräte werden zuerst verbraucht
  • LOFO – Lowest in First out – die billigsten Vorräte werden zuerst verbraucht
  • Durchschnittsmetholde – der Verbrauch der Vorräte wird mit einem periodischen oder gleitenden Durchschnittspreis bewertet

Eine pauschale Aussage welche Methode die „beste“ ist kann nicht gegeben werden. Hier sind immer das betriebliche Umfeld, die steuerliche Gegebenheiten sowie die auch die Preisentwicklung der Vorräte von Bedeutung.

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