Beim Bankenleasing wird der Leasingnehmer durch seine Bank auf das Leasingangebot der Bankengruppe aufmerksam gemacht. Ein Leasingverhältnis entsteht zwischen der Bankengruppe und dem jeweiligen Leasingnehmer.
Beim Bankenleasing wird die Bank zum sogenannten „Leasinggeber“ des Kunden (=Leasingnehmer).
Die Bank tritt an Stelle einer „klassischen“ Leasinggesellschaft in den Kaufvertrag des Kunden ein und kauft das Leasinggut vom Verkäufer (Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer des Leasinggutes und der Bank). Die Bank hat dann ein weiteres Vertragsverhältnis mit dem Leasingnehmer (= Kunden). Der Kunde hat an die Bank nach ordnungsgemäßer Abnahme des Leasinggutes die vereinbarten monatlichen Leasingraten zu bezahlen.
Nach Ablauf des Leasingvertrages hat dann der Kunde, je nach Vereinbarung, die Möglichkeit das Leasinggut zurückzugeben, das Leasinggut zu übernehmen zu einem vorher festgelegten Preis oder das Leasingobjekt weiterhin zu leasen, was den Abschluss eines neuen Leasingvertrages mit dem Leasinggeber erfordert.