Rückstellungen in einer Bilanz sind sehr interessant und aufschlussreich.
Zum einen ist es wichtig zu wissen ob die Bewertung dieser Rückstellungen richtig erfolgt ist, zum anderen ist natürlich auch immer die Vollständigkeit zu hinterfragen.
Die Rückstellungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. In diesem ist die Bildung, die Inanspruchnahmen, die Auflösung zum jeweiligen Jahresende zu ersehen.
Rückstellungen können gebildet werden für:
- Ausgleichansprüche für Handelsvertreter
- Abbruchkosten, Abraumbeseitigung,
- Entsorgung
- Devisentermingeschäfte
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Garantieverpflichtungen
- Gewährleistungen und Kulanzen
- Latente Steuern
- Urlaube und Überstunden von Mitarbeitern
- Tantiemen von Vorständen
- Boni von Mitarbeitern
- Patent- und Rechtsverletzungen
- Provisionen
- Prozessrisiken