Diese ist am Ende der Leasing-Vertragslaufzeit möglich. Der Leasinggeber kann einer Anschlussfinanzierung zustimmen, diese muss aber rechtzeitig vor Laufzeitende des Vertrages vom Leasingnehmer angesprochen werden. In der Regel ist im Vertrag vereinbart, wann der Leasingdauer ankündigen muss, dass er die Laufzeit verlängern möchte. Erst nach Zahlung der letzten Verlängerungsrate kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein Kaufangebot unterbreiten. Auch der Kaufwunsch muss vom Leasingnehmer rechtzeitig mitgeteilt werden.