Anschaffungs(-neben)kosten: Die bilanzierten Anschaffungskosten sind die Basis für die AfA. Die Anschaffungskosten werden im gewerblichen Bereich, im Gegensatz zum privaten Bereich, immer auf Nettobasis (also OHNE Mehrwertsteuer) gesehen. Das Anlagegut wird bei Unternehmen in der Anlagenbuchhaltung aktiviert. Berechnung der Anschaffungskosten für die Buchhaltung: Anschaffungspreis (=Brutto-Rechnungspreis, inkl. Umsatzsteuer) + Anschaffungsnebenkosten (wie z.B. Frachtkosten, Versicherungen) – Nachlässe (Boni, Rabatt, Skonto) – Umsatzsteuer = Anschaffungskosten