Die Anlässe, die eine Due Diligence erfordern, können vielfältiger Natur sein. Diese Anlässe lassen sich danach ordnen, ob sie auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder freiwillig initiiert werden.
Übersicht der Anlasse einer Due Diligence:
Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen:
- Ausscheiden eines Gesellschafters und damit Festlegung des Preises für die Anteile
- Abfindungen gemäß §§ 404, 305 AktG
- Verschmelzungen,
- Vermögensübertragungen und
- Umwandlungen
- Steuerliche Erhebungen
- Erbstreitigkeiten
- Scheidungsverfahren
- Enteignungen
Auf Basis freiwilliger Entscheidung:
- Börseneinführung
- Kauf/Verkauf von Unternehmen(steilen)
- Eigenkapitalaufnahme von Dritten
- Fremdkapitalaufnahme bei Banken
- Management-Buy-Out
- Sanierungen
- Umstrukturierungen und Abspaltungen
- Gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen
- Privatisierungen