Unter diesem Begriff wird die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit beziehungsweise die Abschreibung dessen verstanden. Im Falle eines Vollamortisationsvertrages werden Anschaffungswert und weitere Kosten, einschließlich Finanzierungskosten des Leasinggebers, durch die Zahlungen des Leasingnehmers voll amortisiert.
Wird während der Vertragslaufzeit nur eine Teilamortisation erreicht, spricht man von einem sogenannten Teilamortisationsvertrag. Bei diesen Verträgen wird die Vollamortisation vom Vertragspartner erst durch die Ausübung seines Andienungsrechts beim Leasingnehmer oder eine entsprechende Vertragsverlängerung oder durch Kauf des Objektes durch den Leasingnehmer beziehungsweise durch Verwertung des Leasingobjektes bei Dritten erreicht. Liegt ein kündbarer Leasingvertrag vor, so hat der Leasingnehmer im Kündigungsfalle während der kalkulatorischen Laufzeit eine Abschlußzahlung zu leisten, damit Vollamortisation erreicht wird.
Amortisationsrechnung (auch Kapitalrückflussrechnung, Pay-Back-Rechnung, Kapitalwiedergewinnungsrechnung)
Je kürzer die Amortisationsdauer, desto geringer ist das Risiko einer Investition. Die Amortisationsdauer (Pay-Back-Period, Kapitalrückflussdauer) muss kleiner als die erwartete Nutzungsdauer sein. Bei mehreren Investitionsalternativen ist die Investition mit der kürzesten Amortisationsdauer zu wählen.
Beispiel:
Bei einer für 12.000 € angeschafften Produktionsmaschine werden jährlich 7.000 € erwirtschaftet. Die durchschnittlichen Ausgaben für Wartung und Material der Maschine belaufen sich auf 3.000 €.
12.000 € / (7.000 € – 3.000 €) = 3 Jahre Amortisationsdauer
Bei einer Rationalisierungsinvestition wird statt des durchschnittlichen Einnahmeüberschusses (Einnahmen – Ausgaben) die durchschnittliche Kostenersparnis angesetzt. Diese ist auf die notwendige Investitionssumme zu beziehen.