Bedeutet „Absetzung für Abnutzung“ = Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (technisch, wirtschaftlich oder rechtlich) legt fest, über welchen Zeitraum (in Jahren) ein Wirtschaftsgut erfahrungsgemäß verwendet und genutzt werden kann. Dabei wird auch die typische Beanspruchung mitberücksichtigt. Die Afa-Zeit dient als Basis für die Festlegung der Abschreibungszeit. Sie legt fest, nach wie vielen Jahren ein Gegenstand vollständig abgeschrieben ist.