Abschreibungen (Überblick)
ist die Verteilung des Wertverzehrs von Vermögensgegenständen auf die Nutzungsdauer. Es gibt neben der buchhalterischen die steuerrechtliche und die kalkulatorische Abschreibung.

Die steuerrechtliche Form der Abschreibung mindert, gemäß § 7 EStG, die steuerliche Bemessungsgrundlage des Unternehmens.

Abschreibung, arithmetisch-degressive
Abschreibungsverfahren, bei dem der Abschreibungsbetrag in jeder Periode um den gleichen Betrag sinkt. Die arithmetisch-degressive Abschreibung ist steuerrechtlich nicht zulässig:

Abschreibung, degressive
Abgeschrieben wird mit einem konstanten Prozentsatz auf den Restbuchwert (deshalb wird diese Art auch Rest-/Buchwertabschreibung genannt). Entsprechend sinkt der Abschreibungsbetrag während der Nutzungsdauer

Abschreibung, linear
diese Art der Abschreibung verteilt den Wertverzehr eines abnutzbaren Vermögensgegenstandes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer.

Abschreibung, verbrauchsbedingte
auch Leistungsabschreibung oder Mengenabschreibung genannt. Diese ermittelt den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes in Abhängigkeit vom tatsächlichen Gebrauch oder Verbrauch. Notwendig ist dazu die Schätzung oder genaue Ermittlung des abzuschreibenden Leistungspotentials (z.B. Laufzeit bzw. Laufleistung einer Maschine).

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